Im neuen dualen System sind die privaten Anbieter von Fernsehprogrammen laut Gesetz verpflichtet, auch bildende und informative Sendungen auszustrahlen, deren Anteil an der Sendezeit festgelegt ist. Dieser Zwang führt dazu, daß solche Programmteile faktisch aus der kommerziellen Logik herausfallen: Sie unterliegen nicht dem Einschaltquoten-Diktat. Theoretisch werden sie auch dann weiterlaufen können, wenn ihnen keiner mehr zuschaut.
Trotzdem erscheint dies wenig anstrebbar. Das nicht geschriebene andere Gesetz, nach dem die Privaten angetreten sind, das der Unterhaltung, erlaubt keine Lücken in der ständigen Reizakkumulation - es könnten Zuschauer, die zum Beispiel bei Alexander Kluges Magazin Zehn vor elf vorübergehend (von RTL plus) zu einem anderen Kanal wechseln, ja nicht mehr zurückschalten. Ein möglicher Ausweg aus dem Dilemma wird unter Fernsehforschern mit einem neuen Schlag-Halbwort bezeichnet: -tainment. Abgeleitet aus dem englischen "entertainment", läßt es sich mit anderen Worten zusammensetzen (infotainment etwa) und bezeichnet den Versuch, der jeweiligen Sendesparte oder -gattung so viel Anteile an Unterhaltung beizumischen, wie es den Machern als nötig erscheint, um das ganze attraktiv zu machen.