Ausgabe Oktober 1996

Das UN-Votum zum Atomteststoppvertrag und die indische Kritik

Resolution der Generalversammlung zum 10. September 1996: Annahme des Atomteststoppvertrages (Wortlaut)

Seit 1993 wird in Genf von 61 Staaten im UNO-Mandat über ein Ende der Nuklearversuche verhandelt. Für Aufregung sorgte am 20. August 1996 die indische Ankündigung auf der Genfer Abrüstungskonferenz, dem Vertragsentwurf zum Atomteststopp (CTBT) 1) die Zustimmung zu verweigern. Auf Initiative Großbritanniens und Rußlands wurde eine zusätzliche Vertragsbestimmung durchgesetzt, nach der das Abkommen erst in Kraft tritt, wenn auch jene 44 Ländern ratifiziert haben, die über die notwendigen technischen Mittel zur Atomwaffenproduktion verfügen. Eine weitere Klausel des Vertrages kündigt für den Fall einer ausbleibenden Ratifizierung "im Einklang mit internationalem Recht stehende Maßnahmen" an eine Ankündigung, die Indien als Sanktionsdrohung interpretiert. Um die indische Blockade zu umgehen, hat eine Staatengruppe unter der Führung Australiens 2) den Vertragsentwurf am 6. September 1996 im Rahmen einer Resolution der UN-Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Anders als in Genf war für die Annahme des Vertrages per UNO-Resolution nur eine einfache Mehrheit erforderlich, anders als in Genf wurde deshalb in New York die indische Zustimmung nicht benötigt. Die "heimlichen" Atommächte Pakistan und Israel haben dem Vertrag in der Generalversammlung zwar zugestimmt.

Oktober 1996

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