Wie Recht hatte doch der tunesische Innenminister, als er bei der Bekanntgabe des offiziellen Ergebnisses der Volksabstimmung über die Verfassungsreform feststellte, dass dieses "niemanden überrascht" habe: Die Wahlbeteiligung lag bei 95,59% - und 99,52% der Bürgerinnen und Bürger hatten den von Staatspräsident Zine Al-Abidine Ben Ali vorgeschlagenen Änderungen der Verfassung der tunesischen Republik zugestimmt. Welch einig Volk hinter einem Präsidenten, der sich am 7. November 1987 durch einen "medizinischen Staatsstreich" an die Macht befördert hatte, indem er den greisen Habib Bourgiba durch ein ärztliches Gutachten für amtsunfähig erklären ließ. Jener hatte sich zum Präsidenten auf Lebenszeit wählen lassen.
Unmittelbar nach seiner Machtübernahme erweiterte Ben Ali die Kompetenzen des Präsidenten in der ohnehin schon auf die präsidiale Autorität zugeschnittenen Verfassung. Allerdings galt für ihn bis dato noch die Verfassungsbestimmung, nach der ein Präsident drei Mal für eine fünfjährige Amtszeit gewählt werden kann. 1) Hier schuf das Referendum vom 26.