Ausgabe Juli 2002

Tunesien: Diktatur im Musterland

Wie Recht hatte doch der tunesische Innenminister, als er bei der Bekanntgabe des offiziellen Ergebnisses der Volksabstimmung über die Verfassungsreform feststellte, dass dieses "niemanden überrascht" habe: Die Wahlbeteiligung lag bei 95,59% - und 99,52% der Bürgerinnen und Bürger hatten den von Staatspräsident Zine Al-Abidine Ben Ali vorgeschlagenen Änderungen der Verfassung der tunesischen Republik zugestimmt. Welch einig Volk hinter einem Präsidenten, der sich am 7. November 1987 durch einen "medizinischen Staatsstreich" an die Macht befördert hatte, indem er den greisen Habib Bourgiba durch ein ärztliches Gutachten für amtsunfähig erklären ließ. Jener hatte sich zum Präsidenten auf Lebenszeit wählen lassen.

Unmittelbar nach seiner Machtübernahme erweiterte Ben Ali die Kompetenzen des Präsidenten in der ohnehin schon auf die präsidiale Autorität zugeschnittenen Verfassung. Allerdings galt für ihn bis dato noch die Verfassungsbestimmung, nach der ein Präsident drei Mal für eine fünfjährige Amtszeit gewählt werden kann. 1) Hier schuf das Referendum vom 26.

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Aktuelle Ausgabe Juni 2026

In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.

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