Zur Umsetzung der Hartz-Vorschläge
Im August 2002 unterbreitete die nach ihrem Vorsitzenden benannte Hartz- Kommission ihre „Vorschläge zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit”. Deren von führenden Politikern propagierte sowie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene „Eins-zu- Eins-Umsetzung” konnte nicht gelingen, da sie die parlamentarischen Willensbildungsprozesse sowie die Notwendigkeit politischer Kompromisse ausblenden wollte. Dennoch traten bereits zu Beginn des Jahres 2003 das erste und zweite „Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” in Kraft, die erheblich modifizierte Vorschläge umsetzen sollen.
Der folgende Beitrag versucht keine vollständige Darstellung aller ursprünglich unterbreiteten „Innovationsmodule”. Er vermittelt im ersten Teil auf empirischer Grundlage einen Überblick über die Schwierigkeiten der wichtigsten, tatsächlich beschlossenen Instrumente und „wirksamen Sofortmaßnahmen” (vor allem Personalserviceagenturen, Ich-AGs, neue Selbstständigkeit, Minijobs). Im zweiten Teil behandelt er grundsätzliche, im Kommissionsbericht fehlende Probleme.
1. Die ersten Maßnahmen – ein kurzer Abriss
– Die 181 Arbeitsämter werden grundlegend reformiert und zu Job-Centern für „alle arbeitsmarktbezogenen Dienstleistungen” umgewandelt.