Bericht des UN-Generalsekretärs gemäß Paragraph 24 der Sicherheitsratsresolution 1483 vom 17. Juli 2003 (Auszüge)
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1. Der vorliegende Bericht wird gemäß Paragraph 24 der Sicherheitsratsresolution 1483 (2003) erstattet, worin der Rat mich beauftragte, in regelmäßigen Abständen über die Arbeit meines Sonderbeauftragten hinsichtlich der Umsetzung der Resolution zu berichten. Der vorliegende Bericht liefert eine erste Einschätzung der Dimension der Herausforderungen, die mit der Umsetzung des Mandats, wie es die Resolution vorsieht, zusammenhängen, und er zeigt die von mir erwogenen Bereiche, in denen die Vereinten Nationen mit ihrer Sachkenntnis und ihrem beträchtlichen Vorteil eine nützliche Rolle spielen können. Ich habe vor allen Dingen die Interessen des irakischen Volkes im Sinn gehabt, besonders sein Verlangen nach baldiger Wiederherstellung der irakischen Souveränität.
2. Am 27. Mai 2003 ernannte ich Sergio Vieira de Mello für einen Zeitraum von vier Monaten zu meinem Irak-Sonderbeauftragten. Sein ursprüngliches Team setzte sich aus Personal der Abteilung für friedenserhaltende Maßnahmen, der Abteilung für politische Angelegenheiten, der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, des Entwicklungshilfeprogramms der Vereinten Nationen (UNDP), der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und aus seiner eigenen Dienststelle, des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, zusammen. Diese Gruppe fuhr am 2. Juni 2003 nach Bagdad.