Der Sicherheitsrat, [...] tätig werdend nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen, 1. ermächtigt die Mitgliedstaaten, eine Multinationale Truppe in Liberia einzurichten, mit dem Auftrag, die Durchführung der am 17.
Der Sicherheitsrat,
[...]
tätig werdend nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen,
1. ermächtigt die Mitgliedstaaten, eine Multinationale Truppe in Liberia einzurichten, mit dem Auftrag, die Durchführung der am 17. Juni 2003 unterzeichneten Waffenruhevereinbarung zu unterstützen, unter anderem durch die Schaffung der Voraussetzungen für die Anfangsphasen von Tätigkeiten zur Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung, zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Sicherheit in der Zeit nach der Ausreise des gegenwärtigen Präsidenten und der Einsetzung einer Nachfolgebehörde beizutragen, unter Berücksichtigung der von den liberianischen Parteien zu erzielenden Vereinbarungen ein sicheres Umfeld für die Auslieferung humanitärer Hilfsgüter zu schaffen und den Einsatz einer längerfristigen Stabilisierungstruppe der Vereinten Nationen vorzubereiten, die die Multinationale Truppe ablösen soll;
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