Ausgabe Juni 2005

Die Rückkehr der Gastarbeiterpolitik

Auch wenn im Zuge der jüngsten Visa-Debatten der Eindruck entstehen konnte, dass Westeuropa von Einwanderern überrollt werde: Die Bevölkerung der Bundesrepublik wird vorerst unter sich bleiben. Das Zuwanderungsbegrenzungsgesetz wird die Deutschen vor einer weiteren quantitativ bedeutenden Einwanderung schützen. Der Anwerbestopp von 1973 wurde nicht aufgehoben.

Zwar werden in Zukunft einige so genannte Hochqualifizierte, wie Wissenschaftler, Spezialisten, leitende Angestellte und kapitalkräftige Unternehmer, ein Niederlassungsrecht erhalten. Viele werden aber nicht kommen. Die wenig freundlichen Einstellungen zu Ausländern schrecken ab. Zudem gibt es eine internationale Konkurrenz, die ungleich attraktivere Angebote macht. Die große Zahl der von der Wirtschaft oder in der Gesundheitsversorgung und Altenbetreuung zunehmend benötigten Arbeitskräfte wird wie bisher nur temporär beschäftigt werden. In der Form von Ausnahmeverordnungen für Saisonarbeit lebt das Gastarbeitermodell weiter. So wurden allein im Jahr 2000 fast 350000 befristete Arbeitserlaubnisse erteilt, meist für Saisonarbeit in der Landwirtschaft (90 Tage). Dazu kam ein weiteres Heer temporärer Arbeitskräfte, die über Werkverträge ausländischer Unternehmer oder als reguläre Besucher einreisten und als Schwarzarbeiter im Baugewerbe, in Haushalten und anderen Bereichen vorübergehend tätig wurden.

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