Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung lässt derzeit keine Gelegenheit aus, für ein neues Verständnis der Begriffe „Sicherheit“ und „Verteidigung“ zu werben. Dabei meint er sowohl die innere wie die äußere Sicherheit.1 Bei diesem Vorstoß weiß sich Jung in bester Gesellschaft: Die gegenwärtige Debatte wird durch einen Diskurs dominiert, der dem modernen Völkerrecht den Stempel des Anachronismus aufdrückt. Das moderne staatenzentrierte Völkerrecht, aber auch das Grundgesetz, so die Kritik, biete keine hinreichenden Antworten auf die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen. Jungs Amtsvorgänger, Peter Struck, formulierte demgegenüber vor wenigen Jahren das „moderne“ Verständnis des Verteidigungsbegriffs in ungewohnt anschaulicher Form: „Die Sicherheit Deutschlands wird auch am Hindukusch verteidigt.
Gegründet einst zur Lehrerfortbildung, hat sich das Goethe-Institut inzwischen längst von der anfänglichen politischen Engführung emanzipiert. Nun allerdings droht der Kultur in Zeiten neuer Machtpolitik als global wirksamer »Soft Power« eine nationalistische Wende.