Die bundesdeutsche Gesundheitspolitik steht vor großen Herausforderungen: die Einnahmebasis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erodiert, das Finanzierungs- und Versicherungssystem ist durch vielfältige Gerechtigkeitsdefizite gekennzeichnet, und das Gesundheitswesen weist trotz hoher Kosten Qualitätsmängel auf.
Im Bundestagswahlkampf 2005 hatten die heutigen Regierungsparteien vollmundig Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme angekündigt. Das nun in Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird diesem Anspruch in keiner Weise gerecht – im Gegenteil.
Im Zentrum der Reform steht die Finanzierung der GKV und mit ihr der neue Gesundheitsfonds, der zum 1. Januar 2009 eingeführt werden soll. Er wird von den Koalitionsparteien als Instrument zur Lösung der einschlägigen Probleme präsentiert. Tatsächlich aber stellt er lediglich ein Instrument dar, das zu einem späteren Zeitpunkt – in Abhängigkeit von den politischen Kräfteverhältnissen – die Einführung einer Kopfpauschale oder einer Bürgerversicherung erleichtern soll. Darin liegt denn auch sein wichtigster Zweck.