Ausgabe August 2010

Angriff auf den Angriffskrieg

Am Abend des 11. Juni 2010 wurde im ugandischen Kampala Geschichte geschrieben. Auf der ersten Überprüfungskonferenz zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) erzielten seine Vertragsstaaten hinsichtlich der Ächtung und Bestrafung des Aggressionsverbrechens einen Durchbruch: Ranghohe Militärs und Regierungsmitglieder, die völkerrechtswidrige Angriffskriege führen, können ab 2017 vom Haager Gerichtshof zur Rechenschaft gezogen werden. Dies allerdings nur in Übereinstimmung mit und in Abhängigkeit vom UN-Sicherheitsrat, einem Organ mit machtpolitischen Interessen. Ein Fortschritt mit Schwächen also, aber immerhin ein Fortschritt in einer langen Geschichte der Ächtung von Angriffskriegen.

Der deutsche Überfall auf Polen im Jahre 1939 gilt als Paradebeispiel für einen Angriffskrieg. Dafür wurden die deutschen Aggressoren vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg verurteilt. Doch seit den Nürnberger Prozessen wurde niemand mehr wegen dieses Verbrechens zur Verantwortung gezogen. Ob ein Angriffskrieg vorliegt oder nicht, entscheidet bislang gemäß Artikel 39 der UN-Charta allein der Weltsicherheitsrat, der bis zum heutigen Tag noch nie einen Akt der Aggression festgestellt hat.

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