Bild: Bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD, 7.2.2025 (IMAGO / Bihlmayerfotografie)
Das Konzept der »wehrhaften Demokratie« steht angesichts des Aufstiegs der AfD im Zentrum politischer Debatten. Aber rechtliche Instrumente genügen zur Verteidigung der Demokratie nicht. Daneben muss sich die Gesellschaft auch im medialen Raum, der zunehmend von digitalen Plattformen geprägt ist, zur Wehr setzen. Johannes Hillje plädiert deshalb für eine selbstbewusste Verteidigung der Demokratie durch die Medien. Eine freie Presse dürfe in der Frage »Demokratie oder Autokratie?« nicht neutral sein.
Tauchte der Begriff »wehrhafte Demokratie« in den Jahren 2021 und 2022 in der deutschen Presseberichterstattung noch in knapp 1800 Artikeln auf, wuchs dieser Wert in den Jahren 2024 und 2025 auf mehr als 4600 Beiträge an.1 Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 niedergeschrieben, dass die Wehrhaftigkeit des Staates gewährleisten soll, dass »Verfassungsfeinde nicht unter Berufung auf die Freiheiten, die das Grundgesetz gewährt, und unter ihrem Schutz die Verfassungsordnung oder den Bestand des Staates gefährden, beeinträchtigen oder zerstören.«2 Zur Verfügung steht ein Arsenal rechtlicher Instrumente, etwa zum Entzug von Grundrechten, dem Verbot von Vereinen und Parteien oder dem Ausschluss von Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung.