Ausgabe November 2019

Praena-Test: Selektion als Kassenleistung

Bild: belindalampcc / pixabay.com

Mit Lippenbekenntnissen sind Abgeordnete in der Regel nicht geizig, zumal wenn es um Menschen mit Behinderung geht. Die aber sollten einer solchen rhetorischen Solidarität eigentlich gar nicht bedürfen, da ihre Rechte längst global verbrieft sind: Die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch Deutschland unterzeichnet hat, soll sie vor Diskriminierung schützen und ihnen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantieren. Doch was nützen Rechte, wenn schon das Lebensrecht grundsätzlich in Frage gestellt wird – durch ein niedrigschwelliges Angebot, ein Kind mit Behinderung gar nicht erst auf die Welt kommen zu lassen?

In der lange angemahnten und im April dieses Jahres endlich angesetzten Orientierungsdebatte des Bundestags über den sogenannten Praena-Test fiel jedenfalls auf, wie häufig Abgeordnete wortreich versicherten, mit der Einführung des Bluttests als Kassenleistung sei kein generelles Votum gegen ein Leben mit Behinderung verbunden: „Von dieser Stelle muss die Botschaft ausgehen, dass jeder Mensch mit Behinderung einer von uns ist und willkommen“, erklärte etwa der SPD-Politiker René Röspel am 11. April.

Doch so selbstverständlich, wie Röspel es formulierte, ist dieses Willkommen schon lange nicht mehr.

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