Wie die Staatsbank aus Veröffentlichungen der Medien in der BRD entnehmen mußte, hat der Zentralbankrat der Bundesbank im Beisein des Bundesministers der Finanzen sich dafür entschieden, der Bundesregierung für die Einführung der DM in der DDR einen Umtauschsatz von 2:1 zu empfehlen. Der Text dieses Beschlusses zu einem Umtauschsatz, der bisher in offiziellen Verhandlungen nicht diskutiert wurde, liegt bis zur Stunde der Staatsbank der DDR nicht vor. Angesichts der dadurch geschaffenen Lage und der Besorgnis der Bürger der DDR erklärt das Direktorium der Staatsbank, daß in allen bisherigen Experten- und Fachberatungen folgende Position vertreten und begründet wurde:
1. Die Wahrung des Realwertes der Ersparnisse der Bürger der DDR rechtfertigt eine Umstellung im Verhältnis von 1:1. Das entspricht der derzeitigen Kaufkraftparität auf der Grundlage von Berechnungen über den durchschnittlichen Verbrauch eines kompletten Warensortiments. Diese Relation wurde auch gleichermaßen von westlichen wissenschaftlichen Instituten ermittelt. Den ohnehin in der Höhe wesentlich bescheideneren Spareinlagen der Bürger der DDR liegen differenzierte Sparmotive, wie das Sparen als Vorsorge für das Lebensalter, für die Anschaffung langlebiger Konsumgüter, für Ersatzbeschaffung und Reparaturen sowie Urlaubsreisen zugrunde. Zu den Ersparnissen der Bevölkerung als bisher ausschließliche Form einer Anlage von Geldvermögen rechnen wir die Barbestände, Sparguthaben und die Guthaben der Lebensversicherung. Die von der westlichen Seite vorgesehene breite Abwertung der Sparguthaben wäre für den überwiegenden Teil der Bevölkerung mit unzumutbaren sozialen Auswirkungen verbunden. Denkbar ist, daß für größere Sparguthaben zur Vermeidung eines Kaufkraftschubs eine zeitliche stufenweise Freigabe erfolgt.
2. Eine Umstellung von Löhnen, Gehältern und anderen Einkommen ist nur im Verhältnis 1:1 annehmbar. Ein anderes Umstellungsverhältnis ist weder politisch, ökonomisch noch sozial begründet. Bereits jetzt beträgt das Einkommensgefälle zwischen den Beschäftigten in der DDR und der BRD auch unter Berücksichtigung notwendiger personenbezogener Ausgleichszahlungen bei Wegfall von Preissubventionen und anderen sozialen Ausgleichszahlungen mehr als 50%. Das heißt, faktisch existiert bereits eine Relation von mindestens 2:1. Jede weitere Senkung würde die Leistungsmotivation für eine Tätigkeit in der DDR empfindlich beeinträchtigen und das Realeinkommen unbegründet vermindern. Notwendige Einkommenssteigerungen müssen auf dem Wege von Produktivitätswachstum und einer Rentenanpassung erreicht werden.
3. Für die Umstellung von Krediten und Guthaben im Bereich der Wirtschaft sind auf Grund des Produktivitätsabstandes andere Umstellungsbedingungen notwendig. Ein mögliches Umstellungsverhältnis von 2:1 in diesem Bereich muß zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Verbindung mit der notwendigen Anpassung von Produktionsstrukturen, Kostensenkungen und Qualitätsverbesserungen beitragen. Das Direktorium der Staatsbank der DDR wird die vorliegenden detaillierten Berechnungen und Vorschläge der neu zu bildenden Regierung als Empfehlung für die Fortführung der Verhandlungen und den Abschluß eines völkerrechtlichen Vertrages unterbreiten.