Ausgabe Oktober 1992

Vorschlag zur Grundgesetz-Ergänzung in Sachen Bundeswehr

Die Debatte über die Rolle der Bundeswehr jenseits unmittelbarer Landesverteidigung hat sich von ihrem analytischen Gehalt her inzwischen weitgehend erschöpft: Neue, bisher nicht diskutierte Gesichtspunkte gibt es offensichtlich nicht mehr. Auch ist zu berücksichtigen, daß diese Debatte in Wirklichkeit weit älter ist als wenige Wochen, denn schon in den späten 80er Jahren wurde intensiv über Blauhelm-Einsätze diskutiert. Auch damals schon vorgetragene Argumente pro und contra wurden inzwischen mehrfach wiederholt, und es ist deutlich, daß weitere Hin- und Herpolemiken nicht weiter führen, auch nicht parteipolitische und wahltaktische Optionen. Da sich inzwischen alle Beteiligten, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen, darüber einig sind, daß eine Ergänzung des Grundgesetzes wünschenswert bzw. geboten oder gar unabweisbar ist, sei hier ein konkreter Ergänzungsvorschlag unterbreitet. Sein Vorzug besteht darin, daß, sollte man nicht mit ihm übereinstimmen, man zu einem Alternativvorschlag von vergleichbarer Konkretheit gezwungen wird.

Vorgeschlagen wird eine Ergänzung des Grundgesetzes im Rahmen des jetzt bestehenden Artikels 24. Im zweiten Absatz dieses Artikels wurde 1949 festgelegt, daß der Bund sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen könne.

Oktober 1992

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