Zum Verhältnis von Innen- und Außenpolitik und zur Rolle des Bundesverfassungsgerichts
I
Die internationale Politik scheint an einem Scheideweg zu stehen. Gelingt es der durch einen aggressiven Nationalismus an vielen Punkten der Welt bedrohten Staatengemeinschaft, die relative Stabilität aus der Zeit des Kalten Krieges hinüberzuretten? Oder ist eher zu erwarten, daß vor allem zwischen den großen Industrieländern gefährliche Konflikte heraufziehen 1), die nicht nur den sog. Entwicklungsländern keine Chance mehr ließen? Die Beantwortung dieser Fragen dürfte in starkem Maße davon abhängen, welchen Lauf die politische und wirtschaftliche Entwicklung in Europa nehmen wird. Sind einerseits Jugoslawien und die CSFR auseinandergebrochen und können weitere Staaten in ihrer Integrität erschüttert werden, so ist mit dem vereinten Deutschland im Zentrum Europas ein gewaltiges Machtpotential entstanden, das objektiv das europäische wie das globale Machtgleichgewicht fundamental ändert. Entscheidend wäre somit, wie Deutschland nach Inkrafttreten des "Vertrags über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" (sog. 2+4-Vertrag) am 15. März 1991 zur Aufrechterhaltung der Stabilität beitragen kann. Das setzt aber voraus, daß es das tatsächlich auch will, was freilich noch keine ausgemachte Sache ist.
Wenn ja, bleibt die Frage, auf welchem Weg und mit welchen Mitteln dieser Beitrag zu erreichen ist.