In der Umweltinformation in den "Blättern" 3/1993 wurde ein Überblick über Möglichkeiten und Probleme verschiedener Verfahren wie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Produktlinienanalyse (PLA) vorgestellt 1). Bei aller Unterschiedlichkeit hinsichtlich der Zielsetzung und der Methode haben diese Verfahren einen gemeinsamen Hintergrund. Sie wurden entwickelt, um ein Instrumentarium zu schaffen, das negative und auch positive Effekte von wirtschaftlichen Aktivitäten im Umweltbereich erfassen und sichtbar machen kann - Effekte, die durch die Bewertung am Markt, die sich in den Preisen von Produkten und Dienstleistungen äußert, nicht berücksichtigt werden. Sie dienen somit als Korrektur oder Erweiterung der volks- und betriebswirtschaftlichen Rechnungslegung. Die Durchführung dieser Bewertungsverfahren erfordert jedoch in der Regel für jedes einzelne Produkt, jedes Produktions- oder Bauvorhaben einen verhältnismäßig hohen Aufwand. Es muß - etwa bei dem Vergleich von Produkten - eine große Menge von Informationen zu den verschiedensten Aspekten der Rohstoffgewinnung, der Herstellung, des Transports und der Vermarktung, der "Nebenwirkungen " beim Konsum und schließlich der Wiederverwertung oder Beseitigung der Produkte gesammelt werden.
Es hätte ein Durchbruch werden können – für Umwelt und Nachhaltigkeit, aber auch für die Entbürokratisierung, der sich Regierungen und Parteien so gerne verschreiben. Doch was nun zum 12. August im EU-Gebiet Gesetzeskraft erhält, erreicht weder das eine noch das andere.