Was derzeit Somalia heißt, hatte vormals den Namen Kambodscha oder Jugoslawien und könnte künftig etwa den Namen einer ehemaligen Sowjetrepublik tragen. Konkret steht im Oktober 1993 Mosambik an, wo es um den "Schutz" freier Wahlen geht. Welche Bilder von Bürgerkrieg und Blutbädern muß man denn den Deutschen noch ins Haus liefern, so die nach mehrfachem Anlauf frustrierte Rückfrage im Establishment, um den Durchschnittsbürger für ein Ja zu humanitären Einsätzen der Bundeswehr, und zwar außerhalb des Vertragsgebietes der Nordatlantischen Allianz, zu gewinnen? In der Tat geht es heute, und hier könnte die Bundespolitik einen Schritt vorangehen, um die Ausweitung des Völkerrechtes in Hinblick auf humanitäre (so wird ungenau formuliert, genauer: humanitär begründete) Interventionen.
Eingriffe von außen auch in innere Katastrophen, selbst durch Nachbarstaaten, verstoßen bisher gegen den ehernen Grundsatz der Nichteinmischung. Dieser Grundsatz hatte einst emanzipatorischen Gehalt, stellte er doch ein Abwehrrecht gegen unbefugte Anmaßungen von außen dar. Das Prinzip der Nichteinmischung ergibt sich aus dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und aus dem Konzept der Gleichheit und Souveränität der Staaten.