Karlsruhe orakelte schon wieder, diesmal allerdings über mehr als einfache Menschenrechte wie z.B. das (nicht gewährte) Recht deutscher Frauen, frei über den eigenen Körper zu entscheiden. Nein, am 12. Oktober 1993 ging es um die in letzter Instanz des deutschen Rechtsstaats ausführlich begründeten Richtlinien für die Gestaltung der politischen Zukunft Europas. Das Theatralische an dem „Ja, aber"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Maastricht-Vertrag wurde neben allen ehrfurchtgebietenden Ritualen - erhabene Eminenzen in roten Roben auf erhöhter Bühne - dadurch verstärkt, daß es das letzte von mehreren nationalstaatlich bedingten Hindernissen beseitigte, die der Ratifizierung des Vertrags in den Weg gelegt worden waren; es gab zwei Referenden in Dänemark, eins in Frankreich und ein taktisch verschobenes parlamentarisches Verfahren in London. Das oberste deutsche Verfassungsgericht, Sinnbild der Gründlichkeit und oft von verfassungslosen Republikanern in Großbritannien mit Neid betrachtet, öffnet den Völkern der EG die letzte Pforte zur heiß ersehnten gemeinschaftlichen Zukunft.
In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.