Ausgabe November 1993

Maastricht-Karlsruhe und zurück

Karlsruhe orakelte schon wieder, diesmal allerdings über mehr als einfache Menschenrechte wie z.B. das (nicht gewährte) Recht deutscher Frauen, frei über den eigenen Körper zu entscheiden. Nein, am 12. Oktober 1993 ging es um die in letzter Instanz des deutschen Rechtsstaats ausführlich begründeten Richtlinien für die Gestaltung der politischen Zukunft Europas. Das Theatralische an dem „Ja, aber"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Maastricht-Vertrag wurde neben allen ehrfurchtgebietenden Ritualen - erhabene Eminenzen in roten Roben auf erhöhter Bühne - dadurch verstärkt, daß es das letzte von mehreren nationalstaatlich bedingten Hindernissen beseitigte, die der Ratifizierung des Vertrags in den Weg gelegt worden waren; es gab zwei Referenden in Dänemark, eins in Frankreich und ein taktisch verschobenes parlamentarisches Verfahren in London. Das oberste deutsche Verfassungsgericht, Sinnbild der Gründlichkeit und oft von verfassungslosen Republikanern in Großbritannien mit Neid betrachtet, öffnet den Völkern der EG die letzte Pforte zur heiß ersehnten gemeinschaftlichen Zukunft.

November 1993

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