Ziel und Funktion der aktuellen Leistungsmißbrauchsdiskussion
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und die Bundesanstalt für Arbeit initiierten in den letzten Monaten unter dem Motto "Illegal ist unsozial" eine Kampagne gegen den Sozialleistungsmißbrauch, dessen Bekämpfung durch verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen forciert wurde. Im Brennpunkt der Diskussion stehen dabei vor allem Schwarzarbeit, illegale Ausländerbeschäftigung, unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung, Leistungsmißbrauch von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern und die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen, durch die dem Staat und der deutschen Volkswirtschaft alljährlich Milliardenbeträge entzogen werden. Die folgenden Ausführungen befassen sich exemplarisch mit der Diskussion über den Mißbrauch von Sozialleistungen bei der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe, mit den mit dieser Debatte verbundenen kurzfristigen und langfristigen Intentionen und ihren Auswirkungen auf die Bereiche Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.
Die rechtlichen Voraussetzungen für den Leistungsbezug 1)
Um die bürokratischen Hürden darzulegen, die einem Leistungsmißbrauch kontrollierend vorgeschaltet sind, sollen kurz die administrativen und rechtlichen Grundlagen des Leistungsbezugs beschrieben werden.