Mit Pflegeversicherung und Karenztagen zum Umbau des Sozialstaats
Der Bundestag hat am 1. Juli in erster Lesung die Koalitionsentwürfe eines Pflegeversicherungsgesetzes (PflegeVG) 1) und eines Entgeltfortzahlungsgesetzes 2) debattiert 3). Bis Ende des Jahres soll das umfangreiche Gesetzespaket Bundestag und Bundesrat passiert haben. Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, soll die gesetzliche Pflegeversicherung bereits ab 1994 stufenweise in Kraft treten. Die Bundesregierung sieht damit ihre diesbezügliche Ankündigung aus der Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode, "eine umfassende Lösung der Pflegeproblematik herbeizuführen" (Präambel des PflegeVG-Entwurfs), als erfüllt an und feiert die gesetzliche Einführung der Pflegeversicherung als großes historisches Datum), ja als "Krönung unseres Sozialversicherungssytems" 5). Daß damit die jahrzehntelange Diskussion um eine angemessene Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit und den Auf- und Ausbau einer bedarfsgerechten pflegerischen Infrastruktur ihr Ende findet, darf bezweifelt werden.
Denn weder genügt das Gesetzesvorhaben den Anforderungen an ein umfassendes Gesamtkonzept zur sozialstaatlichen "Bewältigung" des Pflegenotstands, noch kann es als sozialverträglich finanziert angesehen werden.