Exempel DDR-Bewältigung
Über das Verhältnis von Politik und Justiz gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen. Sie reichen von der These, daß die Justiz, jedenfalls auf bestimmten Gebieten, ein bloßes Instrument der Politik ohne jede selbständige Bedeutung sei, bis zu der Behauptung, die dritte Gewalt sei völlig unpolitisch und blicke unter rechtsstaatlichen Verhältnissen nie über die Augenbinde hinweg. Das bedeutendste wissenschaftliche Werk zu diesem Thema ist das Buch Otto Kirchheimers "Politische Justiz Verwendung juristischer Verfahrensmöglichkeiten zu politischen Zwecken".
Das Regime und seine Feinde
Für Kirchheimer wurzelt die politische Justiz in der Existenz von Feinden des gegebenen politischen Regimes. "Jedes politische Regime hat seine Feinde oder produziert sie zu gegebener Zeit." Damit bejaht Kirchheimer ausdrücklich die Existenz der politischen Justiz, die er nicht nur aus der Setzung des Rechts durch politische Organe ableitet, sondern auch aus der Funktion und Tätigkeit der Justiz selbst. Die Spezifik der politischen Justiz besteht nach Kirchheimer darin, daß sie politische Feinde des bestehenden Regimes nach Regeln eliminiert, die vorher festgelegt worden sind. Gerichte werden für politische Zwecke in Anspruch genommen, so daß das Feld politischen Handelns ausgeweitet und abgesichert werden kann.