Seit der Erlangung der Unabhängigkeit war der Nationalkongreß Indiens staatstragende und staatsgetragene Partei. Das Mehrheitswahlrecht kam dieser Partei stets zugute, weil linke und rechte Oppositionsparteien sich den Rang streitig machten und der Kongreßkandidat meist der lachende Dritte war. Ein Zweiparteiensystem bildete sich in Indien nicht aus, obwohl das Mehrheitswahlrecht es hätte begünstigen sollen. Nur einmal, im Jahre 1977, als Indira Gandhi von der vereinten Opposition geschlagen wurde, die in jedem Wahlkreis einen gemeinsamen Kandidaten aufgestellt hatte, kam es zu einer Art Zweiparteienkonfrontation.
Doch die Opposition hat diese Lektion bald wieder vergessen. Sie war zu zerstritten und hielt deshalb erneut wider Willen der Kongreßpartei den Steigbügel. Die ist aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen koalitionsfeindlich, denn die Entscheidung für einen Partner bedeutet eine Festlegung in einer Richtung, die schließlich doch zur Entwicklung eines Zweiparteiensystems führen müßte. Dies würde ihr die Chance nehmen, die Partei der Mitte zu bleiben, die von einer Polarisierung der Oppositionsparteien profitiert. Nach der dramatischen Niederlage von 1989 ging die Kongreßpartei, obwohl sie damals noch die stärkste Partei war, in die Opposition und überließ einer Minderheitsregierung die Macht.