Ausgabe Oktober 1997

Voraussetzungen eines neuen Generationenvertrags

Der "Generationenvertrag" steht zur Disposition. In der Debatte über die "Rentenreform '99" wird die überkommene Form staatlicher Alterssicherung in Frage gestellt, verbunden mit einer generellen Kritik des deutschen Sozialstaats und einer Präferenz für individualisierende und private Lösungen im Zeichen der Standortdiskussion. Ähnliche Debatten gab es schon im Vorfeld der großen Rentenreform von 1957, aber anders als damals stehen die Zeichen heute eher auf Umbau denn auf Ausbau.

So sieht das Rentenreformgesetz '99 (dessen Regelungen teilweise auf 1998 vorgezogen werden sollen) eine Senkung des Rentenniveaus und einen Rückbau der Erwerbsunfähigkeitsrenten vor, allerdings auch eine verbesserte Anerkennung von Kindererziehungszeiten, einen erhöhten Bundeszuschuß und veränderte Rahmenregelungen für Betriebsrenten. Neu an der Auseinandersetzung der 90er Jahre ist, daß die Interessen der Jungen, also der nachwachsenden und der mittleren Generation, gegen die der Alten ausgespielt werden. Rentenpolitik dreht sich spätestens seit der (1989 verabschiedeten) Rentenreform '92 nicht mehr nur um die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens im Alter. Armut im Alter ist heute in Deutschland weitgehend beseitigt; die Armutsrisiken haben sich zu den Jungen und Jüngsten verschoben.

Oktober 1997

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