Der Maastrichter Vertrag hatte Schlagseite. Er legte den Übergang zu einer einheitlichen Währung bis ins Detail fest, ging aber den offenkundigen Problemstau in vielen Politikbereichen nicht oder nur mit oberflächlichen Kompromissen an. Die großen Reformen, die keineswegs nur durch die anstehende Osterweiterung nötig werden, wollte man auf einer gesonderten Regierungskonferenz in Amsterdam angehen. Wenn man das Ergebnis, den Amsterdamer Vertrag, mit den ursprünglichen Zielen vergleicht, dann ist offensichtlich, daß gerade die strukturellen Blockaden im Rat, die zu einem speziellen Gipfeltreffen Anlaß gaben, auch zum Scheitern wichtiger Reformvorhaben geführt haben. Beim Thema Beschäftigungspolitik treffen zum einen besonders hart die neoliberalen Auffassungen Deutschlands und Großbritanniens auf die Position Frankreichs und anderer, die wirksame staatliche Maßnahmen für nötig halten. Zum andern herrscht auch in der Wirtschaftspolitik im Rat die allgemeine Tendenz, eher Kompetenzen zu renationalisieren, als noch mehr Kompetenzen an Brüssel abzugeben. Dies hat bisher dazu geführt, daß die europäische Beschäftigungspolitik sich auf neoliberal verbrämte Untätigkeit beschränkte.
Es währte nur sehr kurz: Das erst im Januar 2023 eingeführte Bürgergeld ist schon wieder Geschichte. Am 5. März beschloss der Bundestag zahlreiche Verschärfungen gegenüber Grundsicherungsbeziehenden.