Ausgabe Januar 1999

Die Affäre Muhlis Ari

Nachdem das Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt hatte (Beschluß vom 12. November 1998), wurde der jugendliche Straftäter Muhlis Ari, von den Behörden zartfühlend "Mehmet" genannt, zwei Tage später nach Istanbul abgeschoben. Das Schicksal dieses Jungen, der durch sein Heranwachsen in München Inländer, aufgrund seiner Abstammung von türkischen Staatsangehörigen aber rechtlich Ausländer ist, geriet durch seine immense Publizität zum Exempel für die Widersprüche der deutschen Migrationspolitik und gleichzeitig der deutschen Jugendpolitik. Das Aufsehen in Deutschland und in der Türkei, das diesen Einzelfall zu einer Affäre machte, erklärt sich allerdings weder aus den Besonderheiten der kriminellen Karriere dieses Jungen - ähnliches kommt nach Aussage von Kennern bei Jugendlichen deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit in allen deutschen Großstädten dutzendfach vor - noch aus der Abschiebung, die bei ausländischen Jugendlichen dieses kriminellen Kalibers nicht selten zu sein scheint. Es ist ja gerade die Möglichkeit der Abschiebung ausländischer Jugendlicher, die viele dem Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im Lande entgegenhalten.

Januar 1999

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