Gentechnik wird auf drei Ebenen heiß und kontrovers diskutiert: auf der wissenschaftlichen, der ökonomischen und auf der gesetzlichen. Auf allen dreien bestehen noch viele offene Fragen und auf keiner gibt es bisher einen Konsens. Wissen und Macht wird parteiisch eingesetzt, um die eigenen Hypothesen, Prognosen und Interessen zu verwirklichen. Das heißt, die Gentechnik befindet sich in einer hochpolitischen Phase. An vielen Stellen wird national und international um die Regulierung der Gentechnik gerungen. In einer Zeit rasch fortschreitender Globalisierung der Märkte sind globale Gesetze zentral wichtige Instrumente, um der Schutzverpflichtung der Staaten ihren Bürgern und ihrer Natur gegenüber zu genügen und um "Marktfrieden" zu etablieren. Eine globale Gentechnik-Gesetzgebung auf UN-Ebene ist in Sicht, allerdings nur für einen kleinen Problemausschnitt, nämlich für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Gentechnikorganismen.
Wo aber fallen die Entscheidungen über die internationale Gesetzgebung im Gentechnikbereich? Das Biosafety-Protokoll wird seit 1996 verhandelt - hart, zäh, fintenreich, dramatisch, doch immerhin, es wird verhandelt. Die Verhandlungen gehen auf ein Mandat der Zweiten Vertragsstaatenkonferenz der Konvention für biologische Vielfalt in Jakarta im November 1995 zurück.