Ausgabe September 1999

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung der Rechtschreibung vom 14. Juli 1998 (Auszüge)

Zum 1. August haben die deutschen Nachrichtenagenturen die im November 1995 von der Kultusministerkonferenz für den Schulgebrauch beschlossene Neuregelung der deutschen Rechtschreibung für ihre Dienste übernommen. Dem schlossen sich Tages- und Wochenzeitungen sowie andere Abnehmer dieser Dienste an. Was bis dato in der Praxis fast nur Schüler, Lehrer und Eltern beschäftigte, macht die Umstellung der Printmedien jetzt im Alltag augenfällig: Bis auf weiteres werden im deutschen Sprachraum zwei Rechtschreibregelungen miteinander koexistieren, "Altschreiber" und "Neuschreiber", wie es in dem einschlägigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1998 heißt (Az. 1 BvR 1640/97). Vordergründig war über die - eigentlich schon zurückgenommene - Verfassungsbeschwerde eines Elternpaars aus Schleswig-Holstein zu entscheiden. Statt durch Karlsruhe wurde die Einführung der neuen Regeln in den Schulunterricht dort dann bekanntlich per Bürgervotum gestoppt. Aus gegebenem Anlaß mentieren wir Auszüge aus dem Karlsruher Spruch, in dessen Gefolge sich unter anderen die seinerzeit noch abwartenden Nachrichtenagenturen zur Übernahme der Neuregelung entschlossen. In welchem Ausmaß und inwieweit Buch- und Zeitschriftenverlage das auch tun werden, bleibt offen.

September 1999

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