Den Streit um das Thema "Frauen in der Bundeswehr" gibt es so lange wie die Bundesrepublik selbst. Es ist kein Zufall, daß nun - vor dem Hintergrund einer erweiterten Bundesrepublik und der vertieften europäischen Einigung - die Auseinandersetzung via Europäischem Gerichtshof in eine neue Runde geht. Jetzt werden drei Schlachten auf einmal geschlagen: eine von gestern über die geschlechtlichen Rollenbilder, eine von heute über die Effizienz und Modernität der Bundeswehr, eine von morgen über die zukünftige Sicherheitspolitik. Angeblich geht es wieder einmal um die "Gleichberechtigung der Frau". Von dieser, alles beherrschenden Argumentationsfigur war die Debatte noch jedesmal geprägt. Sie richtet sich nicht nur, wie nun wieder zu lesen ist, gegen Intentionen des Grundgesetzes, welches in Auseinandersetzung mit dem Erbe der Nazizeit zwar eine Neuauflage der "Blitzmädel" verhindern sollte, zugleich aber den Mutterkult fortschrieb.
Nein die Formel ließ sich auch, das lehrt der Blick zurück, gegen jegliche Widerstände, die der Einbeziehung von Frauen in die Bundeswehr entgegenstanden, in Position bringen: gegen den Abrüstungswillen in der Öffentlichkeit insbesondere seit Beginn der Ostpolitik, gegen die spätere Friedensbewegung und namentlich gegen eine dezidiert antimilitaristische Frauenfriedensbewegung.