Ausgabe Dezember 2001

Einsatz deutscher Streitkräfte im Krieg gegen den Terror

Antrag der Bundesregierung auf Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte vom 7. November 2001, so beschlossen von Deutschen Bundestag am 14. November 2001 (Wortlaut)

Antrag der Bundesregierung Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinte Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag hat am 19. September die menschenverachtenden Terroranschläge in den Vereinigten Staaten von Amerika aufs Schärfste verurteilt, die Solidarität Deutschlands mit dem amerikanischen Volk bekundet und die Resolution 1368 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen begrüßt, mit der die Anschläge als eine Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit gewertet werden, gegen die das Recht der individuellen und kollektiven Selbstverteidigung gegeben ist. Der Deutsche Bundestag hat darüber hinaus seine Unterstützung für die Bereitschaft der Bundesregierung zum Ausdruck gebracht, konkrete Maßnahmen des Beistands für die Vereinigten Staaten zu ergreifen, zu denen politische und wirtschaftliche Unterstützung sowie die Bereitstellung geeigneter militärischer Fähigkeiten zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zählen. Art.

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