Ernst-Ludwig Winnacker ist ein vielseitiger Mann. Aufmerksame Leser konnten ihn in den letzten Jahren in höchst unterschiedlichen, fein aufeinander abgestimmten Rollen kennenlernen. Da ist zuerst der Wissenschaftslobbyist Winnacker. Nennen wir ihn W. 1. Er zeichnet verantwortlich für den gen- und biotechnologischen Teil einer Broschüre der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der keineswegs die ihr gebührende Aufmerksamkeit zuteil geworden ist (vgl. "Blätter", 12/1996). Da geht es um die Deregulierung der "Zukunftstechnologien", von denen manche es für vorteilhaft halten, im Gewande von Wissenschaft und Forschung zu marschieren und deren grenzenlose Freiheit für sich in Anspruch zu nehmen. Ein Satz mag genügen, um den Geist dieses Plädoyers für "Forschungsfreiheit" heraufzubeschwören: "Eine wesentliche Ursache für Forschungsbehinderungen stellen G e s e t z e dar. Sie schränken die Forschungsfreiheit zum Teil absichtlich ein, wie zum Beispiel das Tierschutzgesetz, zum Teil aber unbeabsichtigt [...] wie zum Beispiel das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz" (S. 2). Das ganze Pamphlet fordert für die Forschung einen Ort außerhalb jedweder gesetzlichen Beschränkung, und besonders lästig ist neben dem Betriebsverfassungsgesetz wen wundert's.e - das Embryonenschutzgesetz.
Mit ihren Interventionen in Venezuela und Iran ist die zweite Trump-Regierung zu einem Frontalangriff auf das Völkerrecht übergegangen – und im Inneren der USA höhlt sie den Rechtsstaat immer weiter aus. Das oft opportunistische Verhalten europäischer Regierungen gegenüber Trump schwächt die internationale Ordnung zusätzlich.