Im Koalitionsabkommen der rot-grünen Bundesregierung vom 20. Oktober 1998 heißt es: "Die neue Bundesregierung setzt sich für den Aufbau einer Infrastruktur zur Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung ein. Hierzu gehört neben der finanziellen Förderung der Friedens- und Konfliktforschung und der Vernetzung bestehender Initiativen die Verbesserung der [...] Voraussetzungen für die Ausbildung und den Einsatz von Friedensfachkräften und -diensten." Diese Formulierung verdient eine genauere Betrachtung. Die Regierung sagt nicht einfach: "Die Friedens- und Konfliktforschung wird erneut gefördert." In den Vordergrund stellt sie vielmehr den "Aufbau einer Infrastruktur zur Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung" und zu dieser rechnet sie die Friedens- und Konfliktforschung, "neben" anderem.
Dies besagt zweierlei: Inhaltlich soll die neu geförderte Forschungsrichtung in pragmatischer Weise der Krisenprävention und der Bearbeitung von Konflikten mit nichtmilitärischen Mitteln dienen, was sie in der Wahl ihrer Themen einschränkt. Zweitens ist diese neue Friedens- und Konfliktforschung eingebettet in Kooperationsbeziehungen spezifischer Art. Sie soll nicht ohne Adressaten ihrer Arbeitsergebnisse tätig werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) präzisiert in einem Schreiben vom 19.