Im Jahr 1798 publizierte Kant drei ältere Abhandlungen unter dem Titel "Der Streit der Fakultäten". Darin entwickelt er eine moderne Idee der Wissenschaft. Auffällig ist freilich, dass er Wissenschafts- und Universitätssystem identifiziert. Die Universität oder die Wissenschaftlergemeinschaft ist im Unterschied zum "bürgerlichen" das "gelehrte gemeine Wesen", eine juristische Körperschaft: die Gelehrtenrepublik. 1) Modern ist diese Idee, weil sie sich f u n k t i o n a l an der Differenzierung von Macht und Wahrheit orientiert. In der Gelehrtenrepublik geht es um Wahrheit und Beweise, im Staat um Macht und Befehle. 2) Lehre und Forschung sind nur der Gesetzgebung der Vernunft verpflichtet. 3) Modern ist diese Idee aber auch n o r m a t i v, denn Kant legt der Wissenschaft den Begriff einer "freien Verfassung" zugrunde und lokalisiert sie damit historisch im Horizont der Französischen Revolution. 4) Politik, Recht, Moral und Wissenschaft entspringen der einen Quelle der Freiheit. Die öffentliche Bedeutung autonomer Wissenschaft sah Kant einmal in der Selbstaufklärung des "g e l e h r t e n gemeinen Wesens durch den Streit der Fakultäten und zum anderen in der volkspädagogischen Aufklärung des breiten Publikums als "bürgerliches gemeines Wesen".
Schon als das PISA 2001 die ersten Ergebnisse seiner internationalen Vergleichsstudie veröffentlichte, löste das große Sorgen über das deutsche Bildungsniveau aus. Gleichzeitig setzte sich die Vorstellung fest, Bildung lasse sich vor allem durch Messbarkeit, Vergleichbarkeit und Steuerung verbessern.