Dass sie unter fehlender Kreativität leiden, lässt sich deutschen Ausländerbehörden wirklich nicht vorwerfen. Neuester Schlager im Angebot sind so genannte "Ausreisezentren" - Lager, in die Flüchtlinge mit gültigem Aufenthaltsstatus eingewiesen werden, um sie zum schnelleren Verlassen der Bundesrepublik zu bewegen. Damit reagieren gleich mehrere Bundesländer auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der ihnen zuvor die Anwendung der Abschiebehaft untersagt hatte. Nicht zum ersten Mal erfinden die Ausländerbehörden als Reaktion auf höchstrichterliche Entscheidungen neue Repressionsmöglichkeiten - die juristisch allerdings ebenso fragwürdig sind.
Dies zeigte sich schon nach der Asylgrundrechtsänderung 1993, mit der Drittstaatenregelung und Flughafenverfahren eingeführt wurden, ergänzt durch verstärkte Abschiebungen, Ausweitung der Abschiebehaft und verdachtsunabhängige Kontrollen durch den Bundesgrenzschutz. Die Grundgesetzänderung reduzierte die Standards des Flüchtlingsschutzes in Deutschland und sorgte für die erhoffte Verringerung der Zahl der Asylberechtigten.