Ausgabe Januar 2003

Vertrag über eine Verfassung für Europa.

Vorentwurf des Präsidiums des Europäischen Konvents zur Zukunft Europas vom 28. Oktober 2002 (Wortlaut)

Auf seiner Zusammenkunft in Laeken im Dezember 2001 beschloss der Europäische Rat die Einberufung des „Konvents zur Zukunft Europas“, der 105 Vertreter der Regierungen und nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission umfasst. Der Konvent soll einen Rahmen und transparente Strukturen für die Union erarbeiten, „die den Entwicklungen in der Welt, den Bedürfnissen der europäischen Bürger und dem weiteren Ausbau der EU gerecht werden“. Ende Oktober stellte Valéry Giscard d´Estaing, Präsident des Konvents, den 18seitigen Entwurf des EU-Verfassungsvertrages der Öffentlichkeit vor. Der Vorschlag gibt, gegliedert in zwei Teile (Behandlung der allgemeinen Ziele, Grundrechte, Aufgaben, Institutionen und Finanzordnung sowie Darstellung der Rechtsgrundlagen), ein Gerüst vor, anhand dessen nun einzelne Arbeitsgruppen sowie das Plenum des Konvents verhandeln. Für die nächste Regierungskonferenz 2003 soll der Konvent einen Abschlussbericht erarbeiten, auf dessen Grundlage über die konkrete Ausgestaltung der Europäischen Verfassung entschieden wird.

Sie haben etwa 4% des Textes gelesen. Um die verbleibenden 96% zu lesen, haben Sie die folgenden Möglichkeiten:

Artikel kaufen (1€)
Digitalausgabe kaufen (10€)
Anmelden

Weitere Artikel zum Thema

Schutzzölle und Ratlosigkeit: Europa und der China-Schock

von Merle Groneweg

Schon im Mai 2024 schrieb Paul Krugman, Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften, in seiner Kolumne für die »New York Times«, inzwischen sei klar, »dass sich ein zweiter China-Schock aufbaut«. Der sogenannte erste China-Schock bezieht sich auf die 1990er und 2000er Jahre, als Importe aus China schätzungsweise 1,5 Millionen Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe der USA verdrängten.