Ausgabe Januar 2004

Der neue Irak-Zeitplan

Regelung des Übergangs zu einer souveränen Regierung, vorgelegt vom provisorischen Regierungsrat und der Übergangsbehörde der Koalition am 15. November 2003 (Wortlaut)

Die Sicherheitsratsresolution 1511 vom 16. Oktober 2003 erteilte einer "multinationalen Truppe" das Mandat zur Gewährleistung von Sicherheit und Stabilität im Irak. Im Gegenzug fordert der Sicherheitsrat die Übergangsbehörde auf, "die Regierungsverantwortung und -befugnisse so bald wie möglich wieder an das irakische Volk zu übergeben".

Die Sicherheitsratsresolution 1511 vom 16. Oktober 2003 erteilte einer "multinationalen Truppe" das Mandat zur Gewährleistung von Sicherheit und Stabilität im Irak. Im Gegenzug fordert der Sicherheitsrat die Übergangsbehörde auf, "die Regierungsverantwortung und -befugnisse so bald wie möglich wieder an das irakische Volk zu übergeben". Der Regierungsrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Koalitionsbehörde bis zum 15. Dezember "einen Zeitplan und ein Programm für die Ausarbeitung einer neuen Verfassung für den Irak und die Abhaltung demokratischer Wahlen im Rahmen dieser Verfassung vorzulegen" (www.un.org/Depts/german/sr/sr_03/sr1511.pdf). Am 15. November legte der provisorische irakische Regierungsrat und die Übergangsbehörde eine Vereinbarung über den weiteren politischen Prozess und einen Zeitplan vor ("Agreement on Political Process"). Eine Woche später, am 21. November, verwies der US-Botschafter bei den Vereinten Nationen, John Negroponte, auf die Erfüllung der Forderung aus Resolution 1511 und fügte hinzu, er würde die Rückkehr der UN-Mitarbeiter begrüßen. Die hier dokumentierte eigene Übersetzung der Vereinbarung folgt im Duktus dem englischsprachigen Original (www.cpa-iraq.org/audio/20031115_Nov-15-GC-CPA-Final_ Agreement-post.htm). – D. Red.

1. Das "Grundgesetz"

Wird vom Regierungsrat [Governing Council – GC] in enger Konsultation mit der CPA [Coalition Provisional Authority – Übergangsbehörde der Koalition] entworfen. Wird von beiden, dem GC und der CPA, genehmigt, und wird formell den Geltungsbereich und die Struktur der souveränen irakischen Übergangsregierung darlegen.

Elemente des "Grundgesetzes"

– Grundrechtekatalog, welcher einschließt Freiheit der Rede, der Gesetzgebung, der Religion; Erklärung der gleichen Rechte aller Iraker ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer Religion und ihrer Ethnizität, und Garantien ordentlicher Gerichtsverfahren.

– Föderale Ordnung für den Irak, welche einschließt Gouvernements und die Teilung und Spezifizierung der Gewalten, auszuüben von zentralen und lokalen Einheiten.

– Erklärung der Unabhängigkeit der Justiz und eines Mechanismus für gerichtliche Überprüfung (judicial review).

– Erklärung der zivilen politischen Kontrolle über die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte.

– Erklärung, dass das Grundgesetz nicht abgeändert werden kann.

– Ein Ablaufdatum für das Grundgesetz.

– Zeitplan für den Entwurf von Iraks permanenter Verfassung durch ein vom irakischen Volk direkt gewähltes Gremium; für die Ratifizierung der permanenten Verfassung; und für das Abhalten von Wahlen unter der neuen Verfassung. Entwurf und Billigung des "Grundgesetzes" sollen bis zum 28. Februar 2004 abgeschlossen sein.

2. Vereinbarungen mit der Koalition über Sicherheit

Werden zwischen der CPA und dem GC vereinbart. Sicherheitsvereinbarungen, die den Status der Koalitionsstreitkräfte im Irak betreffen, mit weit reichender Handlungsfreiheit, um den Schutz und die Sicherheit der irakischen Bevölkerung zu gewährleisten.

Die Billigung von bilateralen Abkommen soll bis Ende März 2004 abgeschlossen sein.

3. Auswahl der Übergangs-Nationalversammlung

Das Grundgesetz wird die Gremien der nationalen Struktur festlegen und wird schließlich das Verfahren ausarbeiten, nach dem Einzelpersonen für diese Körperschaften gewählt werden. Bestimmte Richtlinien müssen jedoch im Voraus vereinbart werden.

Die Übergangsversammlung wird keine Erweiterung des GC sein. Der GC wird keine formelle Rolle bei der Auswahl der Mitglieder der Versammlung haben, und wird sich mit der Errichtung und Anerkennung der Übergangsregierung auflösen. Einzelne Mitglieder des GC werden jedoch berechtigt sein, sofern sie nach den unten stehenden Verfahren gewählt worden sind, in der Übergangsversammlung mitzuwirken.

Die Wahl der Mitglieder der Übergangs-Nationalversammlung wird mittels eines transparenten, partizipatorischen, demokratischen Verfahrens von Wahlausschüssen (caucuses) in allen 18 irakischen Gouvernements durchgeführt.

– In jedem Gouvernement wird die CPA das Verfahren beaufsichtigten, durch das ein "Organisationskomitee" aus Irakern gebildet wird. Dieses Organisationskomitee wird einschließen: fünf vom Regierungsrat ernannte Personen, fünf vom Provinzrat ernannte Personen und je eine vom lokalen Rat der fünf größten Städte des Gouvernements ernannte Person.

– Die Aufgabe des Organisationskomitees wird es sein, einen "Gouvernementalen Auswahlausschuss" namhafter Persönlichkeiten (notables) aus dem Gouvernement einzuberufen. Dazu wird es politische Parteien, provinziale/lokale Räte, berufliche und bürgerliche Vereinigungen, universitäre Lehrkörper, Stammes- und religiöse Gruppen zu Nominierungen auffordern. Nominierte müssen den im Grundgesetz festgelegten Anforderungskritierien für Kandidaten entsprechen. Um als Mitglied eines Gouvernementalen Auswahlausschusses ausgewählt zu werden, benötigt jeder Nominierte eine Zustimmung durch eine Mehrheit von 11/15 des Organisationskomitees.

– Jeder Gouvernementale Auswahlausschuss wird Repräsentanten zur Vertretung des Gouvernements nach dem prozentualen Anteil des Gouvernements an Iraks Gesamtbevölkerung in die neue Übergangsversammlung wählen. Die Übergangs-Nationalversammlung wird nicht später als bis zum 31. Mai 2004 gewählt werden.

4. Wiederherstellung der Souveränität des Iraks

Auf die Auswahl der Mitglieder der Übergangsversammlung folgend wird sie zusammentreten, um einen Exekutive zu wählen und Minister zu ernennen.

Bis zum 30. Juni 2004 wird die neue Übergangsregierung von der Koalition anerkannt und wird die vollen souveränen Amtsgewalten zum Regieren des Irak übernehmen. Die CPA wird sich auflösen.

5. Verfahren zur die Annahme einer permanenten Verfassung

Der verfassungsgebende Prozess und der Zeitplan werden letztlich im Grundgesetz mit eingeschlossen, müssen aber, wie unten stehend, im Voraus angenommen werden.

Eine permanente Verfassung für den Irak wird von einem direkt vom irakischen Volk gewählten Verfassungskonvent vorbereitet.

Wahlen für den Konvent werden nicht später als bis zum 15. März 2005 abgehalten.

Ein Verfassungsentwurf wird zur öffentlichen Diskussion und Kommentierung verbreitet.

Ein abschließender Verfassungsentwurf wird der Öffentlichkeit vorgelegt und eine Volksabstimmung zur Ratifizierung der Verfassung abgehalten.

Wahlen für eine neue irakische Regierung werden bis zum 31. Dezember 2005 abgehalten, an dem Punkt verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit und eine neue Regierung übernimmt die Macht.

Für den Regierungsrat:

Jalal Talabani

Für die Übergangsverwaltung der Koalition

L. Paul Bremer

David Richmond

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