Ausgabe Mai 2006

Hartz-IV-Unterkunft

Seit 16 Monaten ist nun das als größte Sozialreform der jüngeren Geschichte gepriesene Sozialgesetzbuch II (SGB II), besser bekannt als „Hartz IV“, in Kraft. Nach Ansicht des größten Sozialreformers der jüngeren Geschichte Wolfgang Clement sollte in der schönen neuen Hartz-IV-Welt alles besser werden: Arbeitslose sollten besser betreut, schneller in Arbeit vermittelt, besser gefördert und gefordert werden. Unvergessen ist die geradezu treuherzig vorgetragene Erklärung des Ex-Superministers, niemand würde wegen Hartz IV umziehen müssen.

Wenn Clement ernsthaft daran geglaubt haben sollte, die Bestimmungen im SGB II zu den „Kosten der Unterkunft“ würden verhindern, dass Langzeitarbeitslose sich um eine andere Wohnung bemühen müssen, hat er weder das Gesetz gründlich gelesen noch sich mit der bis Ende 2004 gängigen Praxis der Umsetzung des damaligen Bundessozialhilfegesetzes beschäftigt. Denn schon damals operierten viele Städte und Landkreise mit so genannten Mietobergrenzen, die zum Teil deutlich hinter den realen Mieten zurückblieben. Wer teurer wohnte, bekam die Wohnung nur bis zur „Mietobergrenze“ bezahlt; was darüber ging, musste aus dem ohnehin äußerst knappen Regelsatz bezahlt werden. Nach einer Übergangsfrist von einigen Monaten ist diese Praxis inzwischen wieder gang und gäbe.

Cover Mai 2006

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