Bürgergeld: Neues Label, altes Denken?
Das Bürgergeld soll Hartz IV ab 2023 ablösen. Das Hauptproblem aber bleibt bestehen: Die Regelsätze sind nicht bedarfsdeckend.
Martin Staiger, geb. 1967 in Stuttgart, Theologe und Sozialarbeiter, Schuldnerberater, freiberuflicher Fortbilder zum Sozialrecht und Publizst.
Im Folgenden finden Sie sämtliche »Blätter«-Beiträge von Martin Staiger.
Das Bürgergeld soll Hartz IV ab 2023 ablösen. Das Hauptproblem aber bleibt bestehen: Die Regelsätze sind nicht bedarfsdeckend.
Eine Grundrente, die zehn Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegt – ohne dass umständliche Anträge bei einer Behörde eingereicht werden müssen. Das klingt doch mal nach einer Ansage für Niedriglohnbeschäftigte, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Die Rente ist wieder einmal in der Diskussion, und die Diskussion läuft so ab wie immer: Linke und Gewerkschafter wollen die Rentenleistungen erhöhen oder zumindest nicht weiter absenken, während Konservative und Arbeitgeber vor der Unbezahlbarkeit einer Reform und der Überlastung der jungen Generation warnen.
Seit Andrea Nahles, die neue Bundesministerin für Arbeit und Soziales, vor kurzem ihr Rentenpaket der Öffentlichkeit vorgestellt hat, wird über die Altersversorgung wieder breit diskutiert.
Während vor einigen Monaten der Fall des Gustl Mollath ein Schlaglicht auf die mitunter unsaubere Arbeit der Justiz und das Gutachterwesen warf,[1] bleiben Rechtsverstöße der Sozialverwaltung zumeist unterbelichtet.
Als der russische Mediziner Iwan Petrowitsch Pawlow Anfang des letzten Jahrhunderts sein berühmtestes Experiment der Öffentlichkeit vorstellte, ahnte niemand, dass man seine Erkenntnisse gut hundert Jahre später auch auf die deutsche Presselandschaft würde anwenden können.
Genau vor zehn Jahren legte die rot-grüne Bundesregierung den Grundstein für eine der nachhaltigsten Sozialreformen in der Geschichte der Bundesrepublik: die Agenda 2010. Am 16. August 2002 präsentierte die sogenannte Hartz-Kommission ihren Bericht „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“.
Unmittelbar im Vorfeld der Guttenberg-Hysterie – und von dieser alsbald überlagert – erfolgte eine sozialpolitische Entscheidung von fataler Konsequenz: In der Nacht vom 20. auf den 21. Februar einigten sich Union und SPD auf eine Hartz-IV-Regelsatzerhöhung von acht Euro.
Dass man sich an Beschlüsse eines Gerichts zu halten hat, weiß jedes Kind. Wird ein Schwarzfahrer zu einer Geldstrafe verurteilt, hat er diese zu begleichen – oder er landet im Gefängnis. Wird ein Arbeitgeber dazu verurteilt, einen Arbeitnehmer, dem er gekündigt hatte, wieder einzustellen, wird er das umgehend tun – sonst wird es für ihn ungemütlich.
Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts über Hartz IV kam zur richtigen Zeit – mitten in einem erneut anschwellenden Bocksgesang über die angeblich zu hohen Hartz-IV-Leistungen.
Wird sich in der Sozialpolitik der Trend der letzten Jahre fortsetzen, werden Armut, Privatisierung, Bürokratisierung und Entwürdigung weiter zunehmen? Oder gelingt es, die Entwicklung zu stoppen oder gar umzukehren? Fakt ist, dass trotz eines insgesamt steigenden Wohlstandes ein stetig wachsender Bevölkerungsanteil verarmt.
In der Krise, die einen dramatischen Einbruch der Wirtschaftsleistung mit sich bringt und Millionen von Menschen um ihre Zukunft bangen lässt, schlägt, so sollte man meinen, die Stunde der Sozialpolitiker.
Kinderarmut lässt sich auf verschiedenen Wegen bekämpfen. Man kann die Hartz-IV-Sätze für Kinder und Jugendliche auf ein Niveau erhöhen, das für ein menschenwürdiges Leben ausreicht.
Dass man sich möglichst nicht in Dinge einmischen sollte, von denen man nichts versteht, haben zwei Herren aus Chemnitz namens Friedrich Thießen und Christian Fischer kürzlich eindrucksvoll bewiesen.
Trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs und des wachsenden Volkseinkommens steigt auch die Zahl der Menschen, die von ihrem Arbeitseinkommen nicht leben können und auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen sind, immer weiter an.
Die Schlagzeilen könnten unterschiedlicher nicht sein. „Aufschwung kommt auch bei Langzeitarbeitslosen an“, verkündete die Bundesregierung am 31. Mai bei der Veröffentlichung der neuen Arbeitslosenzahlen.
Im Laufe des Monats März wird, sofern nicht noch ein Wunder geschieht, die Rente mit 67 durch den Bundestag gepeitscht werden. Die Begründung für diesen erneuten Schnitt in die gesetzliche Altersversorgung ist im Kern die gleiche wie für die letzten unter Rot- Grün durchgesetzten Rentenreformen: Man verweist auf die demographische Entwicklung, die angeblich keine Alternative erlaube.
Wochenlang bewegte die Debatte über eine neue Unterschicht das Land. Die Erregungskurve erreichte ungeahnte Ausschläge. Was Maßnahmen mit langfristiger Wirkung anbelangt, herrscht dagegen Fehlanzeige. Mehr noch: Die wohlmeinenden Bekenntnisse werden durch die gleichzeitigen Fakten im Kleingedruckten regelrecht konterkariert.
Die Diskussion um Hartz IV kommt nicht zur Ruhe. Kaum ist die Flut der zumeist höchstens halb ausgegorenen Vorschläge des ersten Halbjahres etwas abgeebbt, taucht aus dem Sommerloch eine neue Kürzungsidee auf. In einem jüngst vorgestellten Gutachten empfiehlt die Mehrheit des Sachverständigenrats, das Arbeitslosengeld II (ALG II) um 30 Prozent zu kürzen.
So viel Einigkeit war selten. Großkoalitionäre Politiker, verbeamtete Intellektuelle, gut bestallte Redakteure und besorgte Spitzenfunktionäre von Rotem Kreuz, Arbeiterwohlfahrt und Diakonie sehen unisono die Hartz-IV-Katastrophe heraufziehen.
Seit 16 Monaten ist nun das als größte Sozialreform der jüngeren Geschichte gepriesene Sozialgesetzbuch II (SGB II), besser bekannt als „Hartz IV“, in Kraft.
Soziale Sicherheit verlässlich und gerecht gestalten“ steht über dem IV. Kapitel des schwarz-roten Koalitionsvertrages. Im ersten Unterpunkt, den man mit „Rente“ betitelt hat, herrscht großkoalitionäre Einigkeit über die Richtigkeit der Rentenpolitik der letzten Jahre sowie über das Ziel, den Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung zumindest annähernd stabil zu halten.