Die Diskussion um Hartz IV kommt nicht zur Ruhe. Kaum ist die Flut der zumeist höchstens halb ausgegorenen Vorschläge des ersten Halbjahres etwas abgeebbt, taucht aus dem Sommerloch eine neue Kürzungsidee auf. In einem jüngst vorgestellten Gutachten empfiehlt die Mehrheit des Sachverständigenrats, das Arbeitslosengeld II (ALG II) um 30 Prozent zu kürzen. Würde dieser Vorschlag Gesetz, stünden einem alleinstehenden Langzeitarbeitslosen nicht einmal mehr acht Euro pro Tag zur Verfügung; eine vierköpfige Familie mit zwei kleinen Kindern müsste von weniger als 24 Euro pro Tag leben.
Während dieser in unergründlicher Wirtschaftsweisheit ersonnene Vorschlag wahrscheinlich so nicht ins Bundesgesetzblatt kommt, hat ein von den Bundesländern in aller Stille entwickelter Gesetzentwurf, der Hartz-IV-Empfänger ebenfalls hart treffen könnte, ungleich bessere Chancen, vom Bundestag verabschiedet zu werden. Nach Meinung des Bundesrates sollen für Verfahren vor den Sozialgerichten, die seit vielen Jahren kostenfrei sind, in Zukunft „sozialverträgliche Gerichtsgebühren“ erhoben werden. Der Bundesrat hat deshalb einen detaillierten Gesetzentwurf erarbeitet und diesen dem Bundestagspräsidenten vorgelegt, verbunden mit der Bitte, „die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages herbeizuführen.