Großbritannien - Vom Wohlfahrtsstaat zum Risikomanagement
Geht es nach den Plänen der Kultusministerkonferenz, wird in der Bundesrepublik im Herbst 2008 ein nationales Bildungsregister eingeführt. In dieser umfangreichen Datenbank sollen weitreichende Informationen über jeden einzelnen Schüler gespeichert werden. Datenschützer warnen bereits vor dem „gläsernen Schüler“ und befürchten, dass sensible Daten missbraucht werden könnten. Denn in dieser Schülerdatenbank sollen alle Kinder mit einer Identitätsnummer registriert und relevante Daten über ihren Lebensweg gesammelt werden – vom Kindergarten über den Schul-, Ausbildungsoder Hochschulabschluss bis zum Einstieg in das Berufsleben. Dabei werden Schulwechsel, absolvierte Abschlüsse, Sitzenbleiben und andere Schulprobleme, Angaben über das Elternhaus, Herkunftsland der Familie, die zu Hause gesprochene Sprache usw. erfasst – vorgeblich mit dem Ziel, vor allem die Probleme der Kinder mit Migrationshintergrund zu analysieren. Datenschützer bezweifeln aber, dass die versprochene Anonymität mittels einer ID-Nummer tatsächlich gewährleistet werden kann, da diesem zentralen Register jahrelang persönliche Bildungsdaten des Schülers zugewiesen werden, die er dann von Schule zu Schule mit sich schleppt und die ihn eindeutig identifizieren. Es sei nicht auszuschließen, dass Daten zweckentfremdet und von den Sicherheitsbehörden genutzt würden, um beispielsweise terrorverdächtige Väter ausländischer Familien aufzuspüren.