60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Am 10. Dezember jährt sich die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen (UN) zum 60. Mal: „Die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte [bildet] die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt.“, so heißt es in der Präambel.1 Die vergangenen sechs Dekaden, aber auch speziell die letzten Jahre haben gezeigt, dass die inhaltliche Tragweite dieses Postulats immer wieder aufs Neue bewusst gemacht werden muss.
Weiter heißt es dort, dass die „Verkennung und Missachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei führten, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben“. Wie bei allen großen historischen Menschenrechtstexten, zeigt sich hier ein weiteres Mal, dass Menschenrechte „aus einer fundamentalen Unrechtserfahrung heraus entstanden sind“2 und übrigens auch weiterhin entstehen. Mit der Erklärung von 1948 aber wurde erstmals ein dauerhaftes und globales Fundament geschaffen, das Menschen auf der ganzen Welt bis heute als Berufungsgrundlage für Menschenrechtsforderungen dient. Die ehemalige UN-Menschenrechtshochkommissarin Mary Robinson stellte treffend fest, dass die Erklärung „eines der großen Dokumente der Weltgeschichte“ ist.