Ausgabe Oktober 2009

Folter vs. Nationale Integrität

In der gegenwärtigen Kontroverse über CIA-Folterpraktiken kann ich, wie in der jetzt schon seit 2001 anhaltenden Folterdebatte in den Vereinigten Staaten überhaupt, unter den Spitzenvertretern zweier Administrationen bislang nur einen einzigen ausmachen, der im Amt bei der Beurteilung der Folter unzweideutig von den Kriterien des Rechts, der Ehrenhaftigkeit und der politischen Integrität des Landes ausgeht.

Zu keinem Zeitpunkt wurde Folter als indiskutabel behandelt, als per se verwerflich. Man hat über ihre Legalität nach amerikanischen respektive internationalen Rechtsstandards diskutiert. Es wird von CIA-Beamten berichtet, die besorgt gesagt hätten: „In zehn Jahren wird es uns leid tun, dass wir so etwas machen...“ Aber sie machen es eben!

Im August wurde ein Bericht des Generalinspekteurs der CIA aus dem Jahre 2004 veröffentlicht, auszugsweise. „Ein Beamter“, hatte der Generalinspekteur darin seinerzeit festgehalten, „äußerte die Besorgnis, eines Tages würden Mitarbeiter der Agentur auf irgendwelche Fahndungslisten geraten und wegen Kriegsverbrechen vor den Internationalen Strafgerichtshof geladen.

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