„Ärzte sind künftig an den Patientenwillen gebunden“ – so oder ähnlich lauteten viele Schlagzeilen, mit denen über die Verabschiedung des Gesetzes zu Patientenverfügungen am 18. Juni d.J. berichtet wurde. Manche Kommentatoren feierten die Regelung gar als ein „historisches Gesetz“, das die Entmündigung der Patienten beende. Dabei herrscht keineswegs Einigkeit darüber, ob das Gesetz die ethischen Probleme, die mit der Patientenverfügung einhergehen, zufriedenstellend lösen wird.
In der nun rechtlich geregelten Patientenverfügung kann jeder Mensch festhalten, welche medizinische Behandlung er bekommen möchte, wenn er nicht mehr einwilligungsfähig ist. Insbesondere kann er medizinische Maßnahmen ausschließen, wenn er sie aus religiösen oder ethischen Gründen ablehnt oder wenn er glaubt, dass sie sein Leiden nur sinnlos verlängern würden. Die Verfügung soll garantieren, dass Ärzte sich auch dann an den Willen des Patienten halten, wenn dieser sich nicht mehr aus eigener Kraft gegen Maßnahmen wehren kann.
Natürlich ist es keineswegs neu, dass Ärzte den Willen des Patienten achten müssen. Schon deshalb scheint fraglich, ob das neue Gesetz tatsächlich einen historischen Einschnitt darstellt.