Wenn es um die Freiheit der Religion geht, sind sich die bundesrepublikanischen Vertreterinnen und Vertreter der Religionsgemeinschaften in aller Regel einig: Christen und Juden verteidigen vehement die Religionsfreiheit der Muslime (meist auch in der Frage des Kopftuches), und der Vertreter einer Religionsgemeinschaft des Islam, der auf den Gedanken käme, in Deutschland (nicht in Saudi-Arabien oder einem ähnlichem demokratiefernen islamischen Staat) die Religionsfreiheit von Christen oder Juden öffentlich in Frage zu stellen, müsste auch erst noch erfunden werden. Dass jedoch zum Grundrecht der Religionsfreiheit, wie es im Grundgesetz garantiert ist, nicht zuletzt auch die Freiheit von der Religion gehört, ist demgegenüber ein Aspekt, der alle gemeinsam vergleichsweise teilnahmslos lässt.
Über mangelnde öffentliche Aufmerksamkeit können sich die in der Bundesrepublik bestehenden Religionsgemeinschaften wahrlich nicht beschweren. Ob christlich, jüdisch oder islamisch: Allesamt stehen sie im Fokus des öffentlichen Interesses. Vom Bundespräsidenten abwärts bis in die Untiefen der Unions- und anderer Parteien hinein wird ihnen Referenz erwiesen und – wenn auch in jeweils unterschiedlicher Richtung – erheblicher Zuspruch zuteil.