Ausgabe Januar 2014

Prostitution: Die Doppelmoral der Sittenwächter

Freier dürfen aufatmen in Deutschland. Wer sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nimmt, wird auch künftig nicht strafrechtlich belangt. So jedenfalls will es der Koalitionsvertrag. Nutzt ein Kunde allerdings „wissentlich und willentlich“ die Zwangslage eines „Opfers von Menschenhandel und Zwangsprostitution“[1] aus, kann er zur Rechenschaft gezogen werden. Die bewusste „Ausbeutung der Arbeitskraft“ dürfte in den meisten Fällen allerdings nur schwer nachweisbar sein, denn im Ernstfall wird sich ein Freier hinter seinem Nichtwissen verschanzen.

Dass sich die Koalitionspartner überhaupt mit dem Thema Prostitution befassen mussten, geht nicht zuletzt auf den Medienwirbel um einen Appell zurück, den Alice Schwarzer mit Unterstützung zahlreicher Prominenter kürzlich in der „Emma“ lancierte. Neben Maßnahmen, die Prostituierten den Ausstieg aus dem Milieu erleichtern und den Frauenhandel unterbinden sollen, wird außerdem die „Ächtung und wenn nötig auch Bestrafung der Freier“ gefordert.„Das System der Prostitution“, so der Aufruf, „brutalisiert das Begehren und verletzt die Menschenwürde von Männern und Frauen – auch die der sogenannt freiwilligen Prostituierten.“[2]

Das hat nicht nur die „sogenannt freiwilligen“ Huren auf die Palme gebracht – oder zumindest irritiert.

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