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Am 19. September verabschiedete der Bundesrat mit knapper Mehrheit eine umstrittene Ergänzung des geltenden Asylrechts: Der von den Grünen bislang harsch kritisierten Kategorie der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten wurden die drei jugoslawischen Folgestaaten Mazedonien, Serbien und Bosnien-Herzegowina hinzugefügt. Seit dem „Asylkompromiss“ von 1993 werden Asylanträge aus den so klassifizierten Ländern im Schnellverfahren bearbeitet. Sie haben damit prinzipiell kaum Chancen auf Erfolg.
Die Bundesratsentscheidung ist beispielhaft für die deutsche und europäische Asyl- und Migrationspolitik. Mit dem minimierten Asylrecht als Maßstab erfüllt die Kategorie der sicheren Herkunftsstaaten durchaus eine übergeordnete Logik, nämlich die Kosten für Bund, Länder und Kommunen zu reduzieren, indem die Verfahren stark verkürzt werden. Dies ist eine einfache, aber sicherlich nicht nachhaltige und erst recht nicht verantwortungsvolle Antwort auf die steigende Zahl von Asylanträgen aus diesen Ländern. Denn: Ein falscher Maßstab bringt kein richtiges Ergebnis. Die bunte Gruppe der sicheren Herkunftsstaaten zeigt bereits deutlich den Zweck der Einordnung.