
Bild: plastikman1912 / photocase.de
Die Debatte über Legalisierung oder strafbewehrtes Verbot ärztlicher Sterbehilfe nimmt wieder an Fahrt auf: Im Herbst wird es eine Anhörung im Bundestag geben, Gegner wie Befürworter planen eigene Gesetzentwürfe. In den „Blättern 2/2014“ forderte Stefan Welzk, zertifizierte Sterbehelfer zuzulassen. Dem widerspricht Alexander Weiss: Er führt neben rechtspolitschen auch historische Argumente an.
Vorstöße zur Freigabe aktiver Sterbehilfe gab es seit dem strikten Verbot nach dem Ende des Nationalsozialismus immer wieder. Je größer der Abstand zu den NS-Verbrechen, umso größer die Ambitionen. So entfachte der australische Bioethiker Peter Singer Anfang der 90er Jahre eine hitzig geführte Kontroverse: In seinem bereits 1985 erschienenen Buch „Should the baby live“ trat er offen für die aktive Tötung behinderter Neugeborener ein.[1] Obwohl es danach zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Behindertenaktivisten und Bioethikern kam, erzielte die Sterbehilfebewegung in Deutschland wichtige Erfolge: 2006 sprach sich bereits eine Mehrheit des Nationalen Ethikrats für das „Selbstbestimmungskonzept“ und gegen die standesrechtliche Ahndung bestimmter Sterbebeihilfen aus.