Kosovo: Not kennt kein Gebot?
aus: »Blätter« 12/1998
Im Falle Kosovo, wie auch anderswo, wird das Völkerrecht zum Opfer seiner eigenen Widersprüche. Auf der einen Seite stehen die Menschenrechte, die – dem Völkerrecht nach (UNO-Charta, Menschenrechtserklärung, Genozidkonvention) – zu achten sind. Auf der anderen Seite: das Nichteinmischungsgebot, ja auch das Gewaltverbot der UNO-Charta.