Keine Freiheitsstrafe für Kohl?
aus: »Blätter« 4/2001
Das Bonner Landgericht hat der Einstellung des Emmittlungsverfahrens gegen Altkanzler Helmut Kohl gegen Zahlung einer Geldbuße zugestimmt. 1) Die Justiz Nordrhein-Westfalens ermöglicht es ihm auf diese Weise, sich von seinen kriminellen Delikten freizukaufen. Das "System Kohl" kann also auch auf die Hilfe der Justiz zählen.