Ausgabe April 2001

Keine Freiheitsstrafe für Kohl?

Das Bonner Landgericht hat der Einstellung des Emmittlungsverfahrens gegen Altkanzler Helmut Kohl gegen Zahlung einer Geldbuße zugestimmt. 1) Die Justiz Nordrhein-Westfalens ermöglicht es ihm auf diese Weise, sich von seinen kriminellen Delikten freizukaufen. Das "System Kohl" kann also auch auf die Hilfe der Justiz zählen. Kohl hat ein gutes Geschäft gemacht: 300 000 DM und eine erfolgreiche Bitte um Spenden für die CDU als Gegenleistung für eine Veruntreuung von 6,5 Mio. DM sind ein Spottpreis. Zum Vergleich: Ein Caritas-Geschäftsführer erhielt für die Veruntreuung von knapp 20 Mio. Mark sieben Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe (also ein höheres Strafmaß als im Fall des Milliarden-Pleitiers Jürgen Schneider); der ehemalige Bundesverkehrsminister Klimmt ist rechtskräftig vorbestraft, obwohl er "nur" Beihilfe zur Untreue geleistet hat.

Das Gericht führt zu Gunsten Kohls die "allgemein anerkannten Leistungen des Beschuldigten für die Gemeinschaft", "sein über 50 Jahre währendes Engagement für die staatliche Gemeinschaft auf allen Ebenen der Politik" und "seine unbestrittenen Verdienste um die Schaffung einer europäischen Friedenszone im allgemeinen, um die Aussöhnung mit den Nachbarn Deutschlands und um die deutsche Einheit im besonderen" an.

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