Lübcke-Prozess: Akten zu und alle Fragen offen
Der Prozess ist beendet, die Aufklärung ist es nicht: Nach 45 Verhandlungstagen verkündete das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main am 28. Januar das Urteil im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Der geständige Hauptangeklagte, der Neonazi Stephan Ernst, wurde zu lebenslanger Haft mit anschließend drohender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der als Mordhelfer angeklagte Markus H., auch er seit Jugendtagen ein militanter Rechtsextremer, kam mit einer Bewährungsstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz davon.